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Heute schon gescannt? Was bringt uns der QR-Code auf den Rückenetiketten der Weinflasche?

Seit dem Jahrgang 2024 sind die Winzer in der EU verpflichtet, Nährwertangaben und Inhaltsstoffe ihrer Weine anzugeben. Das geschieht meist mit einem QR-Code auf dem Rückenetikett.

Doch was bringt das? Interessieren die Nährwertangaben tatsächlich? Den normalen Weingenießer wohl kaum. Denn der Nährwert in Kohlehydraten wird aus Alkoholwert und Restzucker berechnet. Der Alkoholgehalt steht sowieso auf der Flasche, und bei trockenen Rotweinen tendiert der Gehalt an Restzucker gegen null. Doch erstaunt wird mancher Weinliebhaber auf den Restzuckerwert bei vermeintlich trockenen Weinen schauen. Hier sind Werte bei von bis zu 9 g pro Liter zu finden, sprich 0,9g pro 100 ml.

Das ist zwar nur ein Zehntel des Zuckers in einer Cola (106 Gramm pro Liter), aber dennoch ist der Energiegehalt einer Cola (42 kcal pro 100 ml) nur etwa halb so hoch wie bei einem Glas (0,1 L) trockenen Weines (zwischen 65 und 90 kcal pro 100 ml). Das liegt am Alkohol: Je weniger Alkohol umso niedriger der Energiegehalt. Deswegen sollte man neben dem Energiewert vor allem den Zuckergehalt als Teil der Kohlenhydrate im Blick behalten. Wer also abnehmen möchte oder eine Diät macht, sollte auf Alkohol – egal ob Bier oder Wein – besser verzichten.

Das bringt uns zum Thema alkoholfreier Weine. Die helfen nämlich auch nicht bei einer Diät, denn der Geschmacksträger Alkohol wird dort durch den Geschmacksträger Zucker ersetzt. Zuckerwerte von 25 bis 30 Gramm pro Liter sind üblich, doch dank dem nicht vorhandenen Alkhol liegen die Nährwerte mit 10 bis 12 kcal deutlich unter denen von normalem Wein.

Die verpflichtenden Angaben hinsichtlich Fett und Eiweiß machen bei Wein wenig Sinn, weil sie so gut wie gar nicht vorhanden sind.

Viel interessanter sind die Angaben von Zutaten, vor allem für Menschen, die sich intensiv oder professionell mit Wein beschäftigen. Denn hier kann man erfahren, in welche önologische Trickkiste mancher Kellermeister greift, um den Wein mundgerechter zu machen. Darf es ein wenig Ascorbinsäure zur Verbesserung der Säurestruktur sein (wenn man zu spät gelesen hat)? Aufsäuerung muss zwar vom zuständigen Landwirtschaftsminister genehmigt werden (was 2024 in Rheinland-Pfalz erlaubt war), sollte aber von guten Winzern im Weinberg mit vorausschauenden Maßnahmen vermieden werden.

Aufzuckerung mittels Saccharose, um den Wein süßer zu machen, sind genauso erlaubt, wie das Gummi Arabicum, das ein rundes Mundgefühl erzeugt, in dem es sperrige (unreife) Tannine kaschiert.

Wer also Wein so natürlich wie möglich genießen möchte, ist mit einem vorherigen Blick auf die Angaben, die der QR-Code vermittelt, gut beraten.